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   VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389   

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https://dejure.org/2021,28248
VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 (https://dejure.org/2021,28248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 (https://dejure.org/2021,28248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 (https://dejure.org/2021,28248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1, Abs. 3; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthV § 31 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung; nigerianischer Staatsangehöriger; Nachholung des Visumverfahrens; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; Unzumutbarkeit der Ausreise wegen kleiner Kinder; familienfreundliche Ausgestaltung des Visumverfahrens; Vorabzustimmung

  • rechtsportal.de

    Duldung; nigerianischer Staatsangehöriger; Nachholung des Visumverfahrens; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; Unzumutbarkeit der Ausreise wegen kleiner Kinder; familienfreundliche Ausgestaltung des Visumverfahrens; Vorabzustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Für eine derartige ausnahmsweise Erteilung ist erforderlich, dass mit hinreichender Sicherheit die geltend gemachte Anspruchsgrundlage einschlägig ist und deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30: "ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft"; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14: "zugutekommt"; vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3: "tatsächlich gegebenen ... Voraussetzungen" u. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5: "extreme Ausnahmefälle").

  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Für eine derartige ausnahmsweise Erteilung ist erforderlich, dass mit hinreichender Sicherheit die geltend gemachte Anspruchsgrundlage einschlägig ist und deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30: "ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft"; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14: "zugutekommt"; vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3: "tatsächlich gegebenen ... Voraussetzungen" u. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5: "extreme Ausnahmefälle").

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Für eine derartige ausnahmsweise Erteilung ist erforderlich, dass mit hinreichender Sicherheit die geltend gemachte Anspruchsgrundlage einschlägig ist und deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30: "ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft"; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14: "zugutekommt"; vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3: "tatsächlich gegebenen ... Voraussetzungen" u. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5: "extreme Ausnahmefälle").

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Dass der Betroffene ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Allerdings ist bereits fraglich, ob die von dem Antragsteller unter Hinweis auf seine familiäre Bindungen im Bundesgebiet begehrte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG nicht deswegen ausscheidet, weil der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in den §§ 27 ff. AufenthG - in einem abgestuften System - abschließend geregelt hat und § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit nicht als Auffangtatbestand anwendbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Andernfalls würden die genannten gesetzlichen Wertungen unterlaufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 8.10.2020 - 3 B 186/20 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Für eine derartige ausnahmsweise Erteilung ist erforderlich, dass mit hinreichender Sicherheit die geltend gemachte Anspruchsgrundlage einschlägig ist und deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30: "ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft"; SächsOVG, B.v. 3.11.2020 - 3 B 262/20 - juris Rn. 14: "zugutekommt"; vgl. NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3: "tatsächlich gegebenen ... Voraussetzungen" u. OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.2.2006 - OVG 7 S 65.05 - juris Rn. 5: "extreme Ausnahmefälle").

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 24; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).

    Dass Kinder im Alter von 5 Jahren und 8 Monaten, 4 Jahren und 5 Monaten sowie 9 Monaten betroffen sind, vermag einen derartigen Umstand allein nicht zu begründen, zumal zu berücksichtigen ist, dass es grundsätzlich möglich ist, mit Kindern der einschlägigen Altersgruppe den Kontakt mit Hilfe traditioneller und auch moderner Kommunikationsmittel - wenngleich auf niedrigem Niveau - aufrechtzuerhalten, und diese die vorübergehende Trennung nicht als endgültigen Verlust erfahren müssen (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021- 10 CE 20.2030 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Der Ausländer hat es durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seiner Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er beispielsweise - unter Mitwirkung der zuständigen Ausländerbehörde - deren Vorabzustimmung nach § 31 Abs. 3 AufenthV einholt (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

    Dass der Betroffene ein kleines Kind hat, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist regelmäßig nicht als besonderer Umstand des Einzelfalls zu werten, der die Nachholung des Visumverfahrens unzumutbar macht, da es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Ausreisemodalitäten und den Ausreisezeitpunkt in Absprache mit der zuständigen Ausländerbehörde so familienverträglich wie möglich zu gestalten (vgl. BayVGH, B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur dann und insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - BVerfGE 76, 1 = juris Rn. 96, 102 u. 103).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2659

    Fehlender Anspruch auf Duldung zur Erlangung von Aufenthaltserlaubnis zum

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Am 10. Dezember 2020 beantragte der Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel, ihn bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG weiter zu dulden, den das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Beschluss vom 18. Januar 2021 (Au 1 E 20.2659) ablehnte.

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. Januar 2021 - Au 1 E 20.2659 und Au 1 E 20.2089 - werden geändert.

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
    Angesichts all dessen kann auch offenbleiben, ob und inwieweit ein fortwirkendes, mithin eine längere Trennung verursachendes Verschulden im Rahmen der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der Rechtsposition des Kindes (vgl. zur Behinderung von Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung: BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 22; zu § 30 Abs. 3 Ausl a.F.: B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris Rn. 4) sowie der gesetzgeberischen Entscheidung in § 60b AufenthG zu berücksichtigen und zu bewerten ist.
  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20

    Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 8 ME 136/20

    Beschwerde gegen den durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnten

  • BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 19 C 16.670

    Keine unverschuldete Hinderung an der Ausreise bei unzureichender Mitwirkung an

  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 10 CE 19.149

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung wegen familiärer Lebensgemeinschaft

  • OVG Saarland, 11.01.2021 - 2 B 371/20

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens in Dänemark

  • BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85

    Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis

  • VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 6 E 20.1227

    Aussetzung der Abschiebung bei tatsächlicher gelebte Vater-Kind-Beziehung

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 11 ME 313/05
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

  • VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2809

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Gestattung einer

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Die Auffassung des Erstgerichts widerspreche insofern auch der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wie sie zuletzt in dessen Beschlüssen vom 24. Juni 2021 (10 CE 21.748, 10 C 21.752), vom 2. Juli 2021 (10 CE 21.392, 10 C 21.389) und vom 9. Juli 2021 (10 ZB 21.1476) zum Ausdruck gekommen sei.

    Auch wenn der Senat die Frage, ob die vom Kläger unter Hinweis auf seine familiären Bindungen zu seinen Kindern im Bundesgebiet begehrte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG nicht schon deswegen ausscheidet, weil der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in den §§ 27 ff. AufenthG in einem abgestuften System abschließend geregelt hat und § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit nicht als Auffangtatbestand angewendet werden kann, zuletzt mehrfach offengelassen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 10 ZB 21.1476 - juris Rn. 10; B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - juris Rn. 58; B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121 - juris Rn. 8 jew. m.w.N.; ebenso auch 19. Senat, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 9 m.w.N.; andererseits ohne Auseinandersetzung mit dieser Frage einen Anspruch bejahend: BayVGH, U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris), geht er in der vorliegenden Konstellation nunmehr mit dem Erstgericht von der Anwendbarkeit dieser Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch für familiäre Zwecke - hier: Vater-Kind-Beziehung - aus.

    Mit Blick auf den Vorrang und die Bindungswirkung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) greift, wie der Senat bereits mehrfach festgestellt hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392 u.a. - juris Rn. 45 f.) auch der in dem Zusammenhang wiederholt erhobene Einwand nicht, die zuständige Auslandsvertretung würde hier gegebenenfalls - auch aufgrund entsprechender Verwaltungsvorschriften - einen strengeren Prüfungsmaßstab anlegen (und folglich durch Verweigerung des Visums verfassungswidrig handeln) und ein effektiver zeitnaher Rechtsschutz durch das in diesem Fall zuständige Verwaltungsgericht Berlin sei nicht zu erlangen (zu dieser Problematik vgl. auch BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 25).

    Die Passpflicht nach § 3 erfüllt der Kläger inzwischen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG), eine ausreichend große Familienwohnung ist offensichtlich am neuen Wohnort der Familie in Saarbrücken ebenfalls vorhanden und es wird vom Beklagten, der in Kenntnis der konkreten Lebensverhältnisse eine Vorabzustimmung (zur Bedeutung der Vorabzustimmung in der Praxis zwischen Auslandsvertretung und Ausländerbehörde vgl. etwa BayVGH, B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392 u.a. - juris Rn. 46) zugesagt hat, nicht geltend gemacht, dass der Kläger nicht in der Lage wäre, den erforderlichen Lebensunterhalt (s. § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) durch eigene Erwerbstätigkeit zu sichern (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Die gegen die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichts gerichtete Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit angegriffenem Beschluss vom 2. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - zurück.

    Der Verwaltungsgerichtshof legte die Beschwerde dahingehend aus, dass der Beschwerdeführer eine einstweilige Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG beziehungsweise eine einstweilige Verfahrensduldunggemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG sowie § 25 Abs. 5 AufenthG begehre (Verfahren 10 CE 21.392), außerdem eine einstweilige Beschäftigungserlaubnis nach § 4a Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 BeschV (Verfahren 10 CE 21.389).

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2022 - 11 K 6495/18

    Eltern-Kind-Beziehung i.R.e. sog. Patchwork-Familie; Unmöglichkeit der Ausreise

    Denn eine solche - vorübergehende - Vorgehensweise, würde in jedem Fall die Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens aufgrund einer prognostizierten Dauer des Visumverfahrens voraussetzen, OVG NRW, Beschluss vom 08.02.2022 - 18 B 951/20 - n.v. ("innerhalb weniger Tage" bei erklärter Vorabzustimmung); OVG S-H, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 4 MB 68/21 - (einige Monate); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteile vom 07. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 - (ca. drei Monate) und vom 02. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - (mehrere Wochen eingedenk einer in Aussicht gestellten Vorabzustimmung); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 - ("zeitweise Trennung"); Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09. Oktober 2019 - 2 B 259/19 - (nicht länger als drei Monate), jeweils juris; nach OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 17 B 1189/20 - n.v. soll indes auch ein Trennungszeitraum von mehreren Jahren durch visumsfreie Besuche und sonstige Kontaktmöglichkeiten kompensiert werden können.
  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2023 - 11 L 568/23

    Bindungswirkung rechtskräftiger Beschlüsse; Anordnungsgrund nach Ablauf der in

    Eine räumliche Trennung könnte wiederum nur dann durch die visumfreien Besuchsmöglichkeiten des Antragstellers in Deutschland und sonstige Kontaktmöglichkeiten mittels sozialer Medien einschließlich Videotelefonie sowie die Besuchsmöglichkeiten der minderjährigen Kinder des Antragstellers in Serbien - allein oder in Begleitung der Kindesmutter - kompensiert werden, wenn es sich mit Blick auf die prognostizierte Dauer des Visumverfahrens um eine lediglich vorübergehende Vorgehensweise handeln würde, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 - (eine Woche mit und "zwei bis drei Monate" ohne Vorabzustimmung); HessVGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 - ("ein bis zwei Monate"); Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 B 31/23 -, ("zwischen zehn und zwölf Wochen"); BayVGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 19 CS 23.535 - (Annahme einer Dauer von "im schlechtesten Fall mehreren Monaten" wohl nicht ausreichend konkret), vom 27. April 2023 - 19 CE 23.133 - (sieben Monate im Einzelfall "ausnahmsweise noch als zumutbar"), vom 7. März 2023 - 19 CE 22.2285 - (bis zu zwei Jahre bei gänzlich verweigerter Mitwirkung) und Beschluss vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 - (sechseinhalb Monate), jeweils juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 18 B 439/22 - (acht Monate bis ein Jahr bei gleichzeitig fehlender persönlicher Verbundenheit) und vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - ("innerhalb weniger Tage" bei erklärter Vorabzustimmung), jeweils n.v.; OVG S-H, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 4 MB 68/21 - (einige Monate); BayVGH, Urteile vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 - (ca. drei Monate) und vom 2. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - (mehrere Wochen eingedenk einer in Aussicht gestellten Vorabzustimmung); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 - ("zeitweise Trennung"); OVG Saarland, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 B 259/19 - (längstens drei Monate), jeweils juris; nach OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 17 B 1189/20 - n.v., soll indes auch ein Trennungszeitraum von mehreren Jahren durch visumsfreie Besuche und sonstige Kontaktmöglichkeiten kompensiert werden können.
  • VG Hamburg, 01.10.2021 - 15 E 3632/21

    Zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für den

    Außerdem ist eine Verweisung auf das Visumverfahren vorstellbar, wenn dieses nur einen überschaubaren Zeitraum von einigen Monaten der räumlichen Trennung beansprucht, weil im Falle der Annahme einer außergewöhnlichen Härte auch die anschließende Erteilung eines diesbezüglichen Visums als gewährleistet erscheint, z.B. aufgrund einer Vorabzustimmung durch die Antragsgegnerin (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 2.7.2021, 10 CE 21.392 u.a., juris Rn. 35 ff.).
  • VG Bayreuth, 22.08.2022 - B 6 K 20.1209

    Ghana, Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Absolutes

    Zudem erscheint es keinesfalls ausgeschlossen, mit dem Arbeitgeber Abreden zu treffen, dass wegen der zeitweiligen Abwesenheit die Arbeitsstelle nicht aufs Spiel gesetzt wird (BayVGH, B. v. 02.07.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - juris Rn. 43, 51).
  • VG Bayreuth, 18.07.2022 - B 6 E 22.448

    Duldung aus familiären Gründen (deutsches Kind), Nachholung des Visumverfahrens,

    Insofern kann nicht außer Betracht bleiben, dass unbeschadet der eigenständigen Entscheidungskompetenz der deutschen Auslandsvertretung in der Praxis regelmäßig Übereinstimmung zwischen der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde besteht (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392 u.a. - juris Rn. 46).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.389   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56341
VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.389 (https://dejure.org/2021,56341)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2021 - 10 CE 21.389 (https://dejure.org/2021,56341)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 10 CE 21.389 (https://dejure.org/2021,56341)
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